AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER GUT HAVICHHORST GMBH

1 GELTUNGSBEREICH

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräume der Gut Havichhorst GmbH zur Durchführung von Veranstaltungen wie Bankette, Feste, Seminare, Tagungen, Ausstellungen und Präsentationen, sowie weitere Veranstaltungen.

 

2 VERTRAGSABSCHLUSS

2.1 Vertragspartner sind die Gut Havichhorst GmbH und der Veranstalter. Der Vertrag kommt durch die unterschriebene Reservierungsbestätigung der Gut Havichhorst GmbH und des Veranstalters zustande.

2.2 Der Veranstalter hat für Verluste und Beschädigungen, die durch seine Mitarbeiter oder Veranstaltungsteilnehmer verursacht worden sind, an Sachen oder Personen der Gut Havichhorst GmbH oder Dritter ebenso einzustehen, wie die Verluste oder Beschädigungen, die er selbst verursacht hat.

2.3 Feuerwerk, Konfetti, Lametta-Kanonen und künstliche Blütenblätter sind auf dem Gelände, sowie in den Räumlichkeiten der Gut Havichhorst GmbH nicht gestattet. Bei Missachtung dieser Auflage haftet der Veranstalter bei jeglicher Beschädigung und muss die Reinigungsgebühren, sowie das Bußgeld vom Ordnungsamt vollständig übernehmen.

 

3 LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG

3.1 Die Gut Havichhorst GmbH ist verpflichtet, die vom Veranstalter bestellten und von der Gut Havichhorst GmbH zugesagten Leistungen zu erbringen.

3.2 Der Veranstalter ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise der Gut Havichhorst GmbH zu zahlen.

3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern. Bei Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst.

3.4. Bei Veranstaltungen, die sich über 1.00 Uhr nachts ausdehnen, erheben wir einen Nachtzuschlag, der pro Servicemitarbeiter und Stunde bis 03.00 Uhr mit 40,00 € inkl. MwSt. und ab 03.00 Uhr bis open End mit 80,00 € inkl. MwSt. berechnet wird. Des Weiteren erheben wir eine Servicepauschale von 7,00 € pro Veranstaltungsteilnehmer. Änderungen sind nach aktueller Servicelage vorbehalten und können durch die Gut Havichhorst GmbH angepasst werden.

3.5 Rechnungen der Gut Havichhorst GmbH sind binnen 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die Gut Havichhorst GmbH kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Veranstalter verlangen.

3.6 Der Veranstalter ist verpflichtet in Anspruch genommene Leistungen externer Dienstleister gesondert abzurechnen, sowie die zusätzlich gebuchten Leistungen der Gut Havichhorst GmbH vollständig zu begleichen.

 

4 RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG)

4.1 Ein Rücktritt des Veranstalters, von dem mit der Gut Havichhorst GmbH geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, oder wenn die Gut Havichhorst GmbH der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt.

4.2 Sofern zwischen der Gut Havichhorst GmbH und dem Veranstalter ein Termin, bis zu dem kostenfrei ein Rücktritt erklärt werden kann, im Vertrag vereinbart, kann der Veranstalter bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Gut Havichhorst GmbH auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Veranstalters erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber der Gut Havichhorst GmbH schriftlich ausübt.

4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt die Gut Havichhorst GmbH einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält die Gut Havichhorst GmbH den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Die Gut Havichhorst GmbH hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwendungen können dabei gemäß den Ziffern 4.4, 4.5 und 4.6 pauschaliert werden.

4.4 Der Veranstalter kann sein Rücktritt vom Vertrag schriftlich erklären bei einer: 
Privaten Veranstaltung
- Bis 6 Monate vor Veranstaltung kostenfrei 
- Bis 3 Monate vor Veranstaltung 100 % der vereinbarten Raummiete
- Bis 1 Monat vor Veranstaltung 100 % der vereinbarten Raummiete, 
sowie eine Bearbeitungs -und Ausfallentschädigung von 50 % des Durchschnittswerts für eine private Veranstaltung im Haus der Gut Havichhorst GmbH. 

Die Bearbeitungs -und Ausfallentschädigung kalkuliert die Gut Havichhorst GmbH anhand eines Durchschnittswerts für einer privaten Veranstaltungen im eigenen Haus. 
Die Berechnung erfolgt nach der Formel: 
Durchschnittswert einer Veranstaltung 200,00 € pro Gast, davon 50 % ergibt einen kalkulatorischen Wert von 100,00 € pro vereinbarten Gast, welcher als Faktor zur Berechnung angenommen wird.

4.5 Der Veranstalter kann sein Rücktritt vom Vertrag schriftlich erklären bei einer:
Firmenveranstaltung/Tagung
- Bis 6 Monate vor Veranstaltung kostenfrei
- Bis 3 Monate vor Veranstaltung 100 % der tatsächlichen Raummiete
- Bis 1 Monat vor Veranstaltung 100 % der tatsächlichen Raummiete, 
sowie 50 % der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl
- Bis 14 Tage vor Veranstaltung 100 % der tatsächlichen Raummiete, 
sowie 90 % der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl

4.6 Wurde keine Tagungspauschale vereinbart, oder war für das Menü/Büffet noch kein Preis hinterlegt, wird das preiswerteste 3-Gang-Menü/Büffet aus unseren allgemeinen Speisenvorschlägen im betreffenden Jahr zugrunde gelegt und in Rechnung gestellt.

 

5 RÜCKTRITT DER GUT HAVICHHORST GMBH

5.1 Die Gut Havichhorst GmbH ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls - Höhere Gewalt oder andere von der Gut Havichhorst GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; - Veranstaltungen oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Veranstalters, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;- die Gut Havichhorst GmbH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hauses in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hauses zuzurechnen ist; - der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist. Der berechtigte Rücktritt der Gut Havichhorst GmbH begründet keinen Anspruch des Veranstalters auf Schadensersatz.

 

6 ÄNDERUNGEN DER TEILNEHMERZAHL

6.1 Der Veranstalter muss der Gut Havichhorst GmbH die endgültige Zahl der Teilnehmer spätestens sieben Werktage vor dem Veranstaltungsbeginn mitteilen, diese gilt als Berechnungsgrundlage.

6.2 Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % muss der Gut Havichhorst GmbH spätestens zwei Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Hauses

6.3 Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl muss der Gut Havichhorst GmbH frühzeitig, spätestens bis sieben Werktage vor Veranstaltungsbeginn, mitgeteilt werden. Der Abrechnung wird die zuletzt gemeldete Teilnehmerzahl in dieser angegeben Frist zugrunde gelegt.

 

7 MITBRINGEN VON SPEISEN UND GETRÄNKEN

7.1 Der Veranstalter darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer Vereinbarung mit dem Haus.

7.2 Wird zwischen der Gut Havichhorst GmbH und dem Kunden eine Vereinbarung für die Einbringung von Speisen und Getränken getroffen, wird eine Servicegebühr oder ein Korkgeld mit der Gut Havichhorst GmbH vereinbart.

 

8 TECHNISCHE EINRICHTUNGEN UND ANSCHLÜSSE

8.1 Soweit die Gut Havichhorst GmbH für den Veranstalter auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt diese im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt die Gut Havichhorst GmbH von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.

8.2 Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Veranstalters unter Nutzung des Stromnetzes der Gut Havichhorst GmbH bedarf dessen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hauses gehen zu Lasten des Veranstalters, soweit die Gut Havichhorst GmbH diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf die Gut Havichhorst GmbH pauschal erfassen und berechnen.

8.3 Störungen an vom Haus zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit die Gut Havichhorst GmbH diese Störungen nicht zu vertreten hat.

8.4 Die Räumlichkeiten der Gut Havichhorst GmbH sind mit einer Brandmeldeanlage ausgestattet, sodass die Verwendung von Nebelmaschinen, Wunderkerzen oder sonstiger technischer, rauchintensiver Geräte nicht gestattet sind.

 

9 VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG MITGEBRACHTER SACHEN

9.1 Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Veranstalters in den Veranstaltungsräumen bzw. im Garderobenbereich. Die Gut Havichhorst GmbH übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung.

9.2 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Die Gut Havichhorst GmbH ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit der Gut Havichhorst GmbH abzustimmen.

9.3 Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Veranstalter dies, darf die Gut Havichhorst GmbH die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Veranstalters vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann die Gut Havichhorst GmbH für die Dauer des Vorenthaltens des Raumes eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen.

 

10 HAFTUNG DES VERANSTALTERS

10.1 Der Veranstalter haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.

 

11 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

11.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen in schriftlicher Form erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Veranstalter sind erst wirksam, wenn die Gut Havichhorst GmbH diesen schriftlich zustimmt.

11.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand ist Münster/Westfalen. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

11.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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